Einspruchschreiben

Wie wir bereits berichtet haben, werden wir am Dienstag, den 14. Aug. einen Einspruch-Konfigurator vorstellen und werden diesen auch auf unserer Homepage bereitstellen. Der Inhalt basiert größtenteils auf dem Entwurf der Rechtsanwälte w2k, ermöglicht aber auch, eigene Einwendungen zu formulieren, persönliche Betroffenheit vorzubringen und Varianten vorzustellen.

Für Mitstreiter, denen die Handhabung des Einspruchkonfigurators zu aufwändig ist, die sich lieber kurz fassen wollen und früher bzw. unabhängig von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen wollen, haben wir einen Kurzeinspruch entworfen. Dieser basiert ebenfalls auf dem Vorschlag der Rechtsanwälte w2k, deckt alle für den Einspruch wichtigen Punkte ab und braucht lediglich unterschrieben werden. Wir stellen diesen vorgefertigten Kurzeinspruch im Word-Format auf unserer Homepage zur Verfügung. Des Weiteren bieten wir die Zusammenfassung für Bürgerinitiativen der Kanzlei W2K an, die gerne auch einfach ausgedruckt dem eigenen Einwendungsschreiben beigelegt werden kann.

Hier noch folgende Hinweise:

  • Es wäre empfehlenswert, wenn jedes Familienmitglied eine separate Einwendung (auch gleichlautende) an die BNetzA schickt.
  • Jede Person kann sich zu den beabsichtigten Trassenkorridoren vom Beginn der Auslegung am 21.06.2018 bis zum 20.08.2018 äußern.
  • Die Einwendungen sind über einen der folgenden Wege an die Bundesnetzagentur zu richten:
    • elektronisch per Konfigurator mit vorgefertigtem Einspruchschreiben und persönlichen Betroffenheiten
    • elektronisch per Online-Formular der BnetzA mit vorgefertigtem Kurzeinspruch an: (https://www.netzausbau.de/_tools/Stellungnahmen/beteiligung2d/node.html)
    • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben2, Abschnitt D)
    • per FAX Alternativ können Sie Ihre Einwendung auch per Fax an die Nummer 0228/14-3415 senden.
    • per E-Mail E-Mail-Adresse: vorhaben2@bnetza.de

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