FAZ Bericht: Ultranet erhitzt weiter die Gemüter

Über eine neue Stromautobahn soll die Windenergie im Rheingau-Taunus-Kreis durchs Land fließen. Doch der Protest ebbt nicht ab.

Der Rheingau will keine Windräder, der Untertaunus keine Stromautobahn. Ganz so simpel ist es zwar nicht, aber im Idsteiner Land ist der Protest gegen die geplante Gleichstromtrasse Ultranet ähnlich heftig und emotional aufgeladen wie der im Rheingau gegen Windparks in der anmutigen Kulturlandschaft. Der Rheingau-Taunus-Kreis stellt sich in beiden Fällen hinter seine Kommunen. Er lehnt daher die Umwandlung von drei „Weißflächen“ in Windvorranggebiete zwischen Oestrich-Winkel und Rüdesheim ebenso ab wie die bisherige Ultranet-Planung für Hünstetten, Idstein und Niedernhausen, die in der entscheidenden Phase angekommen ist.

Geht es nach dem Landkreis, würde auf die Ultranet-Trasse mangels Bedarf sogar vollständig verzichtet werden. Sollte der Bund die Trasse aber für unverzichtbar halten, schlägt der Kreis eine linksrheinische Variante vor. Sollte auch dieser Wunsch keine Akzeptanz finden, dann müsse eine „erdverkabelte Trasse entlang der Autobahn 3“ her. Das Minimum aber ist nach Ansicht des Kreises ein System kleinräumiger Ortsumgehungen für den in Norddeutschland erzeugten Ökostrom, wie dies die Kommunalpolitiker im Idsteiner Land vehement fordern.

Erstmals Gleich- und Wechselstrom parallel übertragen

Die Bundesnetzagentur hat den Landkreis inzwischen darüber informiert, dass die von Bürgerinitiativen vorgeschlagenen Trassenänderungen zumindest im Raum Niedernhausen kaum eine Chance auf Verwirklichung haben. Insgesamt wurden sieben Trassenalternativen geprüft, fünf von ihnen wurden allein schon deswegen verworfen, weil sie gegenüber der Bestandstrasse „nicht vorzugswürdig“ seien. Das gelte auch für eine Trasse entlang der A3. Der Kreis ist enttäuscht von dieser Nachricht und kritisiert bei der Netzagentur eine „Fixierung auf die Bestandstrasse“, für die es aus seiner Sicht keine rechtliche Grundlage gibt.
Aufgabe von Ultranet ist es, nach Abschaltung der letzten Atomkraftwerke im Jahr 2022 den Windstrom vom Norden in den Süden der Republik zu transportieren. Ultranet ist unter vier neuen deutschen Stromautobahnen eine Besonderheit, weil eine 340 Kilometer lange Stromtrasse zwischen Osterath in Nordrhein-Westfalen und Philippsburg in Baden-Württemberg schon existiert. Auf diesen bestehenden Freileitungsmasten könnten dank Ultranet erstmals Gleich- und Wechselstrom parallel übertragen werden. Die Fachleute sprechen von einer Hybridleitung, die 2000 Megawatt elektrische Leistung übertragen könne. Sie würde 18 Kilometer lang durch den Rheingau-Taunus-Kreis, 14 Kilometer lang durch den Main-Taunus-Kreis sowie 17 Kilometer lang durch den Kreis Groß-Gerau verlaufen. Beim Energiekonzern Amprion heißt es, die erstmalige Übertragung von Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten sei ein Novum: „Indem wir dafür schon bestehende Trassen nutzen, steigern wir die Leistungsfähigkeit unseres Netzes effizient und ressourcenschonend.“ Während das Stromunternehmen Amprion also von einer Art „Upgrade“ für das Stromnetz spricht, laufen die Bürger Sturm gegen ein „Experiment über unseren Köpfen“, das Unbehagen auslöst.

„Alle Chancen nutzen“

Der Rheingau-Taunus-Kreis und die Kommunen stehen an der Seite der Bürgerinitiativen. Für die Stellungnahme zur sogenannten Nachbeteiligung an der Bundesfachplanung Ultranet haben sie eine Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Deren Anwälte haben ein 46 Seiten starkes Papier verfasst und berufen sich bei ihrer kritischen Würdigung der Trassenpläne unter anderem auf Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU), der schon im Januar gegenüber der Bundesnetzagentur den Wunsch geäußert hatte, „alle sich bietenden Chancen zu nutzen, durch Verschwenkungen der Ultranet-Trasse räumliche Entlastungen zu bewirken“. Die Netzagentur habe zugesagt, alle von den Kommunen vorgelegten Vorschläge zu prüfen. Im Fall von Niedernhausen seien aber alle Vorschläge weggewischt worden, meinen die Fachanwälte.

In ihrer Stellungnahme kommen sie zum Ergebnis, dass schon der Umweltbericht von Amprion zur Trassenführung nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Die für das Verfahren bedeutsame Raumverträglichkeitsstudie sei fehlerhaft und könne keine Entscheidungsgrundlage für die Trassenwahl sein. Daher lägen die Voraussetzungen zum Abschluss der Bundesfachplanung für Ultranet nicht vor.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/region-und-hessen/stromautobahn-hessen-ultranet-erhitzt-weiter-die-gemueter-17085884.html

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