Bundesrat beschließt Ergänzung zur NABEG-Gesetzes Novellierung für die besondere Situation von Ultranet in Idstein, Niedernhausen, Eppstein und Hofheim

Am 6.11.20 hat auf Initiative der hessischen Landesregierung der Bundesrat eine Initiative zur Ergänzung der Novellierung des Netzausbau- und -beschleunigungsgesetzes (NABEG-Novellierung) beschlossen.

Darin fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf , in der Novellierung des NABEG folgende Ergänzungen aufzunehmen:

  1. Die Verantwortung der Bundesnetzagentur (BNetzA) als „Planungsbehörde“ klar auszuweisen.
    Damit soll noch deutlicher werden , dass die BNetzA ihrer Verpflichtung zu Konfliktlösungen z.b. bei Verschwenkungen wie in Niedernhausen endlich vollumfänglich nachkommen muss.
  2. Ergänzt werden soll auch, dass die BNetzA in Bundesfachplanungsverfahren , wie jetzt bei Ultranet, eine „einheitliche Entscheidung über den Trassenkorridor für ein Vorhaben und für die Errichtung , den Betrieb sowie die Änderungen von weiteren Hochspannungsfreileitungen sowie Bahnstromleitungen treffen kann“.

Das macht klar, dass der Bundesrat gerade bei Verschwenkungen wie in Niedernhausen, Eppstein oder Hofheim, die BNetzA in der Verantwortung sieht, eine raumplanerisch verantwortungsvolle Gesamtlösung im Sinne der Kommunen und Bürger zu finden und begleitende Stromleitungen mitverschwenkt.

Der Bundesrat greift damit eine besonderes Anliegen der BI Niedernhausen.Eppstein e.V. und der Kommunen auf, nicht nur Ultranet sondern auch die begleitenden Hochspannungsleitungen im Alternativkorridor zu verschwenken.

Ein Kommentar

  1. Nicht nur Ultranet sondern auch die begleitenden Hochspannungsleitungen im Alternativkorridor zu verschwenken sollte verantwortungsvoll unbedingt umgesetzt werden, im Sinne um das Anliegen der Bürger und Anwohner der betroffenen Gebiete.

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