Ultranet und die erwarteten Lärmimmissionen (PM220306)

In einem erneuten Newsletter informiert die Bürgerinitiative Umweltschutz Niedernhausen.Eppstein e.V. Vereinsmitglieder und Interessierte über die Lärmbeschallung, die durch das geplante Ultranet-Vorhaben für Anlieger zu erwarten ist. Wenig ist bekannt über gesundheitliche Auswirkungen der für Ultranet vorgesehene HGÜ- bzw. Hybridübertragungstechnik im direkten Umfeld von Wohngebieten. Von einer Teststrecke in Datteln, die in 2012 kurzzeitig betrieben wurde, sind verschiedene Messungen bekannt, unter anderem auch solche für Lärmimmissionspegel. Nach hartnäckigem Briefwechsel mit Amprion, dem Vorhabenträger von Ultranet, wurden der BI die Messresultate der Lärmimmissionen zur Verfügung gestellt. Das Ergebnis ist schockierend. So wurden bei schönem Wetter im HGÜ-Betrieb Messwerte bis 50 dB(A) unter der Leitung erreicht. Dies entspricht dem konstanten Lärmpegel einer menschlichen Unterhaltung oder eines laufenden Radiogerätes und das ununterbrochen bei schönem Wetter.

In Niedernhausen ist nach TA-Lärm ein nächtlicher Grenzwert von 35 dB(A) an der Bebauungsgrenze vorgeschrieben, da es sich hier um ein reines Wohngebiet handelt. Der Grenzwert für die erlaubte Lärmbelastung in Niedernhausen bei HGÜ-Betrieb wird aber in den Antragsunterlagen von Amprion mit vielen Rechentricks auf ca. 45-47 dB(A) hochgesetzt. Dies ist aus Sicht der BI und deren Rechtsanwälte unzulässig. In Bremthal sieht es ähnlich aus.

Messungen und Berichte über zu erwartende Lärmbelastungen sind rar, da es Leitungen dieser Art durch Wohngebiete noch nicht gibt. Die Bi stellt deshalb zwei Berichte von Besuchen an der Leitung in Datteln während des Testbetriebs im Jahr 2012 auf ihrer Homepage und bei Facebook ein, die die zu erwartende Beschallung recht eindrucksvoll beschreiben und seinerzeit in der dortigen Presse veröffentlicht wurden.

Mittlerweile hat die BI Belege, dass es auch Vorhabenträger gibt, die Verschwenkungen der Bestandtrasse wegen Überschreitung der Lärmbelastungen in Wohngebieten bei Neubauvorhaben realisieren und dies als selbstverständlich ansehen, um die Grenzwerte der TA-Lärm rechtskonform einzuhalten.  Ein derartiges Verhalten des Vorhabenträgers schon zu Beginn des Genehmigungsprozesses fördert selbstverständlich die Akzeptanz für den Netzausbau bei der Bevölkerung gewaltig.

Beispielsweise verschwenkt der Netzbetreiber 50hertz GmbH bei einem geplanten Vorhaben die Bestandstrasse von der Wohnbebauung weg, um den Immissionsgrenzwert (dort 40 dB(A)) an der Bebauungsgrenze einzuhalten. Der Emissionsrichtwert würde dort bei 102m Abstand zur Bestandstrasse um 2 dB überschritten. In Niedernhausen und Bremthal wäre die Überschreitung mit 10-12 dB(A) ein Vielfaches davon und trotzdem gibt es bis heute keine Anzeichen, dass Amprion die Trasse verschwenken wird. Das wäre aber, so wie es aussieht, völlig unzulässig.

Für den Fall, dass sich Amprion uneinsichtig zeigt und auf der Bestandstrasse mit unzulässigen Lärmbelastungen weiter besteht, wird die Bürgerinitiative Umweltschutz Niedernhausen.Eppstein e.V.  alles daransetzen, gemeinsam mit Kommune und Kreis beim obersten Verwaltungsgericht Klage zu erheben. Für dieses Vorgehen benötigt die BI die Mithilfe und finanzielle Unterstützung der Bürger, wie dies bereits auf dem letzten Ultranet-Forum angekündigt wurde. Interessierte Bürger können sich bei der BI unter bi.niedernhausen.eppstein@web.de melden, ob und mit welchem Betrag sie evtl. eine derartige Klage unterstützen würden. Die Beträge werden wieder als Spende steuerlich absetzbar sein.

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