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BI.Niedernhausen.Eppstein e.V.

Crowd Funding für die Klage gegen den Ultranet Fachplanungsentscheid

Die Bundesnetzagentur hat gegen den Vorschlag der Gemeinde Niedernhausen, gegen die dringende Empfehlung des Landes Hessen und damit gegen uns Bürger entschieden, Ultranet nicht um die Siedlungsgebiete herum zu verschwenken (Mindestabstand nach detailliertem Vorschlag größer als 800 m). Die BI Umweltschutz  Niedernhausen.Eppstein e.V. ist ein eingetragener Verein mit Klagerecht und möchte diesbezüglich auch die Klagen aller unmittelbar betroffenen Bürger unterstützen. Das Klageverfahren wird nach dem Planfeststellungsbescheid (ca. Mitte 2024) möglich sein und nach derzeitiger Einschätzung einen mittleren 5-stelligen Betrag für juristische Unterstützung benötigen.  Erste Gespräche dazu haben gestartet. Wir bitten alle interessierten und engagierten Bürger , mit den Ihnen möglichen[…]

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Einladung Ultranet Forum am 3. September 2019

7. Ultranet Forum: 3. September 2019

Die Bürgerinitiative.Niedernhausen.Eppstein (BNE) veranstaltet am 3.September um 19.00 das 7.Ultranet-Forum in der Autalhalle/Niedernhausen. Das ursprünglich für den 19.08. geplante Forum musste aus organisatorischen und terminlichen Gründen verschoben werden. Update: Die Bundesnetzagentur hat kurzfristig den Erörterungstermin parallel zu unserer Veranstaltung (2.-6. September) angekündigt. Deshalb stand kurzzeitig eine Terminverschiebung im Raum. Da uns zu dem geplanten Termin des 7. Ultranetforums bereits neue Informationen aus dem Erörterungstermin vorliegen werden, haben wir uns entschieden, den geplanten Termin beizubehalten.   So haben betroffene Bürger zu dem für sie vorgesehenen Termin (5. & 6. September) die Möglichkeit diesen vorbereitet wahrzunehmen. Ziel der Veranstaltung ist es, die[…]

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Hoffnung auf Chancen gegen Ultranet

Unter dem Titel „Chancen gegen Ultranet“ hatte die Bürgerinitiative Niedernhausen/Eppstein am 9.April zum 3.Ultranet-Forum in die Niedernhausener Autalhalle eingeladen. Wieder waren mehr als 220 Bürger gekommen, um sich über die Möglichkeiten einer optimierten Leitungsführung durch Erdverkabelung bzw. durch lokale Leitungsverschwenkungen zu informieren und sich an der Diskussion sehr engagiert zu beteiligen. Dr. Sebastian Strunck von der BI stellte kurz die Arbeit und die Erfolge der Bürgerinitiative vor. Er stellte heraus, dass er wegen der bestehenden Gesetzeslage zwei Wege sehe, gegen Ultranet vorzugehen: den politischen und den juristischen Weg. Bei dieser Gelegenheit wurde bekannt, dass die Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktion im Rheingau-Taunus-Kreis,[…]

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Erstes Ultranet-Forum: Ré­su­mé

Wir trafen uns am 12.12.2017 mit etwa 100 Interessierten (Mitgliedern und Nichtmitgliedern des Vereins) und haben den aktuellen Stand vorgestellt. Neben einem Pressevertreter waren auch Bürgermeister Reimann und Mitglieder anderer Bürgerinitiativen wie aus Idstein anwesend. Powerpoint-Präsentation des Ultranet-Forums als Download (pptx) Pressemeldungen Wiesbadener Kurier: Niedernhausen: Info Veranstaltung zu Ultranet

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Pressemitteilung: ULTRANET regt BI-Widerstand

Mitglieder der BI.Niedernhausen.Eppstein trafen sich am 24. Oktober zu einer Gründungsversammlung mit der Absicht, für die Aktivitäten der Bürgerinitiative einen Verein zu gründen. Eine entsprechende Satzung wurde diskutiert und abschießend angenommen. Mittlerweile ist die Vereinsregistrierung fortgeschritten, die amtsgerichtliche Eintragung liegt vor. Über 60 BI-Mitglieder aus Niedernhausen und Eppstein sind bereits dem Verein durch ihre Beitragszahlungen beigetreten, weitere werden erwartet. Die Homepage www.kein-ultranet.de informiert laufend über die Aktivitäten des Vereins. Da bei der Bürgerschaft immer noch große Unkenntnis über dieses Projekt und die möglichen, gesundheitlichen Auswirkungen besteht, plant die BI in Kürze ein Ultranet-Forum abzuhalten. Die Bürgerinitiative setzt sich dafür ein,[…]

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Gründung des Vereins – Teil 2

Die Satzung der Gründungsversammlung vom 16.09.2017 wurde an das Finanzamt Rheingau-Taunus geschickt. Leider mussten der Paragraph §13 nochmals angepasst werden; das Vereinsvermögen muss bei Auflösung des Vereins für „gemeinnützige Zwecke verwendet“ werden. Auf der Mitgliederversammlung in 2-3 Wochen soll über diese Satzung abgestimmt werden. Die Satzung wurde angepasst und befindet sich nun auf der Seite Satzung. Bevor der Verein die Gemeinnützigkeit erlangen kann, muss die Satzung erfüllt sein. In der Satzung ist geschrieben, dass der Verein ein e.V. sein soll. Dies hat zur Folge, dass der Verein zunächst ins Vereinsregister eingetragen werden muss, bevor er seine Gemeinnützigkeit erlangen kann. Für[…]

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