Die Politik

Im Zuge der Energiewende werden unterschiedliche Leitungsvorhaben umgesetzt, welche Ökostrom aus Norddeutschland in den Süden der Bundesrepublik transportieren soll. Die meisten dieser Vorhaben werden unter Berücksichtigung des BBPIG (Bundesbedarfsplangesetz, https://www.gesetze-im-internet.de/bbplg/) umgesetzt. Dabei ist ersichtlich, dass es nach §3 BBPIG den Zusatz E für Gleichstromübertragungsleitungen gibt. Dieser sagt u.a. aus, dass diese Leitungen als Erdkabel ausgeführt werden muss und wenn dies nicht möglich ist, dann muss ein 400m Abstand zu Siedlungen und 200m zu Einzelbebauungen eingehalten werden.

Ultranet ist die einzige Leitung im Zuge dieses BBPIG, welches den Zusatz E nicht erhalten hat.

Deswegen kann die Leitung auf den Bestandsleitungen durch die Ortschaften geführt werden.

Aktuell befindet sich das Verfahren in der Bundesfachplanung. Die Unterlagen wurden z.T. bei der Bundsnetzagentur eingereicht. Der Abschnitt A wurde bereits veröffentlich, der Abschnitt D (unser Abschnitt) wird derzeit geprüft.

 

Informationsblatt zur aktuellen Situation