Im Zuge des Planungsverfahren gibt es immer wieder Möglichkeiten, Einwandschreiben an die Bundesnetzagentur zu senden. Diese werden dann von der BNetzA geprüft. Des Weiteren sind die Inhalte dieser Schreiben wichtig für die Vorbereitung von Klagen auf den Beschluss des Planfeststellungverfahrens. Die Argumente einer Klage können nur auf den Argumenten dieser Einwandschreiben aufbauen.
Die Einwendungsschreiben gehen an folgende Adresse
Im Zuge der Offenlegung des Abschnitts A in der Bundesfachplanung hatten wir die folgende Vorlage vorbereitet.
Einwendungsschreiben Abschnitt A-1 [PDF]
Einwendungsschreiben Abschnitt A-1[DOCX]
Wir hoffen, dass wir in Zukunft von der Zusammenarbeit der Kommunen Eppstein, Idstein und Niedernhausen mit der Anwaltskanzlei W2K aus Freiburg profitieren können, um die nächsten Einwendungsschreiben vorzubereiten.